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Schwangeren- und Familienberatung

Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Wir beraten und helfen bei Fragen und Problemen rund um Schwangerschaft und Familie.

Über uns können Anträge an die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" gestellt werden.

Wir beraten bei ungewollter Schwangerschaft, wenn ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird.

Ansprechpartnerin:
Ilsemarie Strahlmann

Diakonisches Werk
Kreisstelle Braunschweig / Vechelde
Peter-Joseph-Krahestr. 11
38102 Braunschweig
Tel.: 0531 88920-15
Termine nach Vereinbarung, Abendtermine sind möglich 

Näheres über unsere Beratung:

Schwangerschaftskonfliktberatung

"Ich bin schwanger"
   Wenn die Vermutung sich bestätigt, geht für viele Frauen ein Wunsch in Erfüllung.
   Andere Frauen fühlen sich überfordert und alleingelassen mit Fragen und
   Problemen. Oft sind es schwierige Lebensbedingungen in der Familie,
   Partnerprobleme und fehlende Lebensperspektiven, die zu Krisen und zu
   Schwangerschaftskonflikten führen. Hier bietet die Beratung eine gute,
   vielleicht die einzige Gelegenheit, diese Konflikte ohne Druck von außen noch
   einmal zu überdenken und zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.

Probleme   
   "Wir haben zwei Kinder. Mein Mann ist arbeitslos. Unsere Wohnung ist zu klein.
    Wir wissen einfach nicht weiter."

   "Mein Freund möchte noch kein Kind. Wenn ich mich jetzt für das Kind entscheide,
    will er sich von mir trennen."

   "Ich habe eine Fruchtwasseruntersuchung machen lassen. Jetzt habe ich Angst
    vor dem Befund." 

   "Ich studiere noch. Wie kann ich da ein Kind erziehen?"

   "....."

Wir beraten...
   Sie, wenn Sie ungewollt schwanger sind und Ihre Lebenssituation so
   problematisch ist, dass Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.
   Wir wissen, dass die richtige Entscheidung oft schwer zu treffen ist.
   Wir geben Ihnen die Information und Hilfestellungen, die für Ihre Entscheidung
   wichtig sind.

   Beachten Sie bitte:
   Vor einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation ist ein Beratungsgespräch
   gesetzlich vorgeschrieben. Zwischen der Beratung und dem
   Schwangerschaftsabbruch muss eine Frist von mindestens drei Tagen eingehalten
   werden. Der Abbruch darf nur innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis
   erfolgen.

   Über die erforderliche Beratung erhalten Sie nach Abschluss des
   Beratungsgespräches eine Bescheinigung. 

   Wir sind offen für weitere Beratungsgespräche, unabhängig von Ihrer
   Entscheidung.

   Wir sind eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.

Allgemeine Beratung Schwangerer und junger Familien

Wir informieren...
   Sie über Rechtsansprüche und finanzielle Hilfen. Wir unterstützen Sie dabei, diese
   Hilfen in Anspruch zu nehmen.
   Wir beraten Sie und Ihren Partner bei Fragen und Problemen, die für Sie während
   der Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes bestehen.

   Wenn Ihre finanzielle Situation schwierig ist, können Sie über uns einen Antrag an
   die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen. Die für Sie
   geltenden Einkommensgrenzen teilen wir Ihnen gern telefonisch mit.
   Diesen Antrag können Sie nur während der Schwangerschaft stellen.

Wir unterstützen...
   Sie, wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes den Belastungen nicht
   gewachsen fühlen.
   Ihre Beraterin wird
   ... sich für Sie Zeit nehmen
   ... mit Ihnen gemeinsam Ihre Situation klären
   ... Ihnen mit Fachwissen und Verständnis begegnen
   ... verschwiegen sein.

   Unser Beratungs- und Hilfsangebot ist für Sie kostenfrei. Es ist offen für Frauen
   und Männer, unabhängig von Ihrer Konfessionszugehörigkeit oder Ihrer
   Nationalität.


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