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Insolvenzberatung

 
Die seit dem 01. Januar 1999 geltende Insolvenzordnung eröffnet jedem, der trotz redlichen Bemühens wirtschaftlich gescheitert ist, nach der Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs.

Ein entscheidendes Element des neuen Insolvenzrechts ist der in mehreren Stufen vorgesehene Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner über eine Schuldenbereinigung. Die erste Stufe bildet dabei zwingend ein außergerichtliches Verfahren. Ohne diesen Einigungsversuch ist das gerichtliche Verfahren und damit auch eine Restschuldbefreiung nicht möglich. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss durch eine Bescheinigung belegt werden, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern innerhalb der letzten sechs Monate erfolglos versucht worden ist.

Einen solchen Einigungsversuch kann der Schuldner nicht alleine unternehmen. Die Außenstelle des Diakonischen Werkes in Blankenburg ist eine vom Land anerkannten Stelle und begleitet Hilfesuchende im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Unsere Dienststelle unterstützt den Schuldner bei der Erstellung des notwendigen Schuldenbereinigungsplanes und allen notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Wenn auf dem außergerichtlichen Weg keine Einigung mit den Gläubigern möglich ist, wird der Betroffene bis zum Einreichen des schriftlichen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht durch die MitarberInnen unserer Beratungsstelle begleitet.

 
 
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