Finanzielle Zuwendungen und Sachbezüge während der neunmonatigen Zivildienstzeit:
Sold
Der Sold (auf der Grundlage des Wehrsoldgesetzes) wird dem Zivildienstleistenden von der Zivildienststelle gezahlt. Es gibt drei Soldgruppen mit unterschiedlichen Beträgen. In welche ein Zivildienstleistender eingestuft wird, orientiert sich hauptsächlich an seiner Zugehörigkeitsdauer im Zivildienst:
| kalendertäglich | monatlich (bei 30 Tagen) | |
| 1.-3. Dienstmonat | 9,41 Euro | 282,30 Euro |
| ab 4. Dienstmonat | 10,18 Euro | 305,40 Euro |
| ab 7. Dienstmonat | 10,95 Euro | 328,50 Euro |
In der Regel wird keine Dienstkleidung zur Verfügung gestellt; dafür werden kalendertäglich 1,18 Euro (monatlich etwa 35,40 Euro) für das Tragen eigener Kleidung erstattet.
Jeder Zivildienstleistende erhält im Laufe seiner Dienstzeit einmalig eine „Besondere Zuwendung" von 172,56 Euro.
Bei der Entlassung erhält jeder Zivildienstleistende Entlassungsgeld. Nach Ableisten der vollen Dienstzeit beträgt das Entlassungsgeld einheitlich 690,24 Euro.
Unterkunft und Verpflegung werden gestellt. Kann die Dienststelle dem Zivildienstleistenden keine Unterkunft stellen, hat sie eventuell anfallende Mietkosten, Mietnebenkosten und Fahrtkosten zu tragen.
Kann die Dienststelle keine Verpflegung zur Verfügung stellen, erhält der Zivildienstleistende ein Verpflegungsgeld. Kann Gemeinschaftsverpflegung nicht bereit gestellt werden oder will der Zivildienstleistende nicht an ihr teilnehmen, treffen die Zivildienststelle und der Zivildienstleistende zu Beginn der Dienstzeit eine Vereinbarung über die Zahlung des Verpflegungsgeldes.





